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1

Saturday, July 17th 2010, 11:16am

Regeln des Forums

Hallo zusammen,

aus gegebenem Anlass ein wichtiger Hinweis.

Um den Betrieb des Forums aus rechtlicher Sicht nicht zu gefährden sind die Regeln zu Rechten an Inhalten und Bildern besonders wichtig.
Gescannte Seiten aus Zeitungen, Bedienungsanleitungen, Bilder usw. sind nur dann möglich wenn das die Rechtinhaber ausdrücklich gestatten, das ist in der Regel nicht der Fall.
Bitte beachtet die Forumsregeln.

Der Link auf einen gescannten Artikel aus der "Motorrad" musste aus diesen Gründen im Thread "USA (unser schönes Allgäu)" entfernt werden.
Es gefällt mir ganz und gar nicht in Beiträgen von Mitvillern herumzudoktern, leider geht das nicht anders, denn der Autor kann seinen Beitrag nur kurze Zeit nach dem Einstellen verändern. Das wäre der bessere Weg darum zu bitten den Beitrag zu korrigieren.

Danke für euer Verständnis.
Gruß

Werner(larssen)

Wer nix weiß muss alles glauben.

This post has been edited 1 times, last edit by "larssen" (Jul 17th 2010, 1:27pm)


Harry KIB

Genießer Ganzjahresfahrer

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2

Saturday, July 17th 2010, 12:38pm

Zitate und Urheberrecht

Da ich ständig mit Urheberrechte mehr oder weniger zu tun habe hier ein kleiner Hinweis.
(Auch dies ist ein Zitat, gesehen und kopiert von - Urheberrecht-Wikipedia)

Zitate und Urheberrecht
Die Verwendung von Zitaten ist durch das Urheberrecht geregelt und unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, ohne dass eine Erlaubnis des Urhebers eingeholt oder diesem eine Vergütung gezahlt werden müsste (§ 51 UrhG in Deutschland, siehe unten). Die allgemeine Begründung dafür ist, dass Zitate der kulturellen und wissenschaftlichen Weiterentwicklung einer Gesellschaft dienen (siehe auch Informationsfreiheit). Zitate stellen einen Unterfall der urheberrechtlichen Schranken dar.
Zitate sind mit Quellenvermerken zu versehen (Gebot der Quellenangabe in § 63 deutsches UrhG im Sinne einer genauen Angabe der Fundstelle). Das Zitatrecht dürfen nur Werke beanspruchen, die selbst urheberrechtlichen Schutz genießen, also eine eigene „Schöpfungshöhe“ aufweisen. Demnach dürfen sich Zitatsammlungen, die ausschließlich Fremdleistungen wiedergeben, nicht auf das Zitatrecht berufen. Die (wirtschaftlichen) Interessen des Urhebers bzw. Rechteinhabers des zitierten Werkes dürfen durch ein Zitat nicht über Gebühr eingeschränkt werden.
Zitate unterliegen dem Änderungsverbot, doch sind Kürzungen zulässig, wenn sie den Sinn nicht entstellen.
Unterschieden werden:
• Großzitate – Zitate ganzer Werke
• Kleinzitate – auszugsweise Zitate, z. B. einzelne Sätze oder Gedankengänge
• Bildzitate, Musikzitate und Filmzitate
Großzitate
sind nur in wissenschaftlichen Arbeiten zulässig. Voraussetzung für ein Großzitat ist die bereits erfolgte Veröffentlichung (in Deutschland: das Erscheinen).
Kleinzitate
dürfen weiterreichend verwendet werden. Der Zitierzweck muss erkennbar sein. Das Zitat muss also in irgendeiner Beziehung zu der eigenen Leistung stehen, beispielsweise als Erörterungsgrundlage. Der Umfang des Zitats muss dem Zweck angemessen sein.
Bildzitate
sind rechtlich am schwierigsten zu handhaben. Bildzitate sind einerseits als Großzitate (im wissenschaftlichen Bereich) gerechtfertigt, andererseits aber nach herrschender Lehre auch als Große Kleinzitate möglich.
Filmzitate
werden als Sonderform von Bildzitaten angesehen. Allerdings ist es beispielsweise in der Filmbranche nicht unüblich, Parodien auf ganze Filme zu produzieren, die als eigenständige Kunstwerke angesehen und akzeptiert werden, auch wenn das parodierte Original (bei dieser Kunstform notwendigerweise) eindeutig erkennbar ist.
Deutschland [Bearbeiten]
Im deutschen Urheberrecht gilt für Zitate § 51 UrhG (Stand: 1. Januar 2008):
„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.“
– UrhG § 51 Zitate
Hieraus leitet sich das sog. "Zitatprivileg" ab [1], das sich der grundgesetzlich garantierten Weltanschauungs-, Kunst-, Meinungs-, Informations-, Presse- und Wissenschaftsfreiheit verdankt (Art. 4 und 5).

Gruß Harry

Mein Motto: Man muss im Leben nichts tun was man nicht will, das einzige was man muss, ist die Konsequenzen die sich daraus ergeben zu tragen.


Seit 31.03.05 angemeldet :hiv:97.000 km gefahren ::dvn:: (3000km= :krass: )

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3

Saturday, July 17th 2010, 9:11pm

Hallo zusammen,

kleine Ergänzung.
Dass ein Beitrag nur begrenzte Zeit vom jeweiligen Schreiber bearbeitet werden kann hat gute Gründe.
Es gab schon Leute, die "vom Leder gezogen" haben und dann als die Reaktionen da waren den Beitrag wieder verändert haben.
Keiner kann dann mehr wissen was die Antworten sollen, daher die Zeiteinschränkung.
Gruß

Werner(larssen)

Wer nix weiß muss alles glauben.

Helmut

Deauville -Be- Treiber

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4

Saturday, July 17th 2010, 11:49pm

Hallo Harry,
alles richtig, aber etwas einzuscannen und dann als Download anzubieten ist kein Zitat. In der Vergangenheit immer wieder mal, Verlage angeschrieben mit der Bitte einen Artikel vollständig als Thema zur Verfügung stellen zu dürfen, so gut wie nie kam ein positive Antwort. Für Auszüge kam schon mal ein Ja, aber mit dem Hinweis Link setzen, Urheberangabe usw. .

Gruß
Helmut